Leistungen und Kosten

Leistungsangebot

Mein Leistungsangebot umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung, als auch die Prozessvertretung vor Gericht. Zusätzlich stehe ich Ihnen als Testamentsvollstrecker oder Abwickler Ihrer Nachlasssache zur Verfügung.

Anwaltliche Tätigkeiten unterliegen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. (RVG). Die Gebührenhöhe ist dabei häufig vom Gegenstandswert der Angelegenheit (Streitwert) von der Wichtigkeit des Mandates für die Auftraggeberin/den Auftraggeber und vom tatsächlichen Aufwand für den Rechtsanwalt abhängig.

Soweit die gesetzlichen Gebühren nicht angemessen erscheinen, ist es auch möglich, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. (Formular Honorarvereinbarung)

Erschöpft sich die anwaltliche Tätigkeit in einer Erstberatung und handelt es sich bei der Mandantin oder dem Mandanten um einen Verbraucher, beträgt die Gebühr für diese Erstberatung höchstens 250,00 Euro brutto.

Ich vertrete Sie auch gerne, wenn Sie nicht in der Lage sind die Anwaltskosten selbst zu tragen. Dann besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen Beratungshilfe (Antragsformular Beratungshilfe) bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen oder für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen Prozesskostenhilfe beziehungsweise in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe (Antragsformular PKH/VKH) zu beantragen. In diesen Fällen trägt der Staat die Ihnen entstehenden Rechtsanwalts- & Gerichtskosten ganz oder teilweise.

Soweit für Sie staatliche Hilfen nicht in Betracht kommen, können Sie auch mit mir über die Zahlung meiner Gebühren in Raten sprechen.