Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Beratung
Dem ständig zunehmenden Bedarf an arbeitsrechtlicher Beratung folgend, habe ich mich auch auf diesem Gebiet fortgebildet, und führe seit 2016 die zusätzliche Berufsbezeichnung: „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
Auch hier kenne ich aus meiner langjährigen Praxis beide „Seiten“. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber, als auch Unternehmer im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen.
Beispielhaft einige Stichworte zu meinen Tätigkeitsbereichen:
- Kündigungsschutzklagen
- Aufhebungsverträge
- Abfindungen
- Abmahnungen
- Kündigungen (betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte)
- Sozialauswahl
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Datenschutzvereinbarungen
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Zeitarbeitskonten
- Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit
- Ausschlussklauseln
- Dienstwagenvereinbarungen
- Änderungskündigungen
- Umfang des Direktionsrechtes
- Urlaubsansprüche
- Ansprüche auf Elternzeit
- Ansprüche nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Befristungskontrolle
- Kurzarbeit
… und vieles mehr.