Miet & WEG-Recht
Miet- und WEG-Recht
Nachdem ich 2008 den entsprechenden Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen habe, führe ich seit 2011 zusätzlich die Berufsbezeichnung: „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Auch wenn ich drei Jahre lang Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Boppard-Bad Salzig war, vertrete ich ideologiefrei sowohl Vermieter als auch Mieter im Wohnraum– und Gewerbemietrecht.
Beispielhaft erstreckt sich meine Tätigkeit auf folgende Bereiche:
- Kündigung von Mietverträgen wegen Zahlungsverzugs,Eigenbedarfs, Störung des Hausfriedens, fehlerhafter Nutzung der Mietsache, Gebrauchsentziehung,
- Kündigung von Einliegerwohnungen
- Beratung beim Abschluss von Mietverträgen
- Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderung.
- Überprüfung der Kündbarkeit von Zeitmietverträgen
- Beratung bei Erstellung und Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach Mietende
- Beratung und Vertretung im Maklerrecht
- Pachtrecht
- Vertretung und Beratung mittelständischer Betriebe Beim Abschluss, im Verlauf und bei der Abwicklung von Gewerbemiet- und Pachtverträgen.
… und sonst alles, was mit Mietrecht zu tun hat.