Miet & WEG-Recht

Miet- und WEG-Recht

Nachdem ich 2008 den entsprechenden Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen habe, führe ich seit 2011 zusätzlich die Berufsbezeichnung: „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“. Auch wenn ich drei Jahre lang Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Boppard-Bad Salzig war, vertrete ich ideologiefrei sowohl Vermieter als auch Mieter im Wohnraum– und Gewerbemietrecht.

Beispielhaft erstreckt sich meine Tätigkeit auf folgende Bereiche:

  • Kündigung von Mietverträgen wegen Zahlungsverzugs,Eigenbedarfs, Störung des Hausfriedens, fehlerhafter Nutzung der Mietsache, Gebrauchsentziehung,
  • Kündigung von Einliegerwohnungen
  • Beratung beim Abschluss von Mietverträgen
  • Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderung.
  • Überprüfung der Kündbarkeit von Zeitmietverträgen
  • Beratung bei Erstellung und Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach Mietende
  • Beratung und Vertretung im Maklerrecht
  • Pachtrecht
  • Vertretung und Beratung mittelständischer Betriebe Beim Abschluss, im Verlauf und bei der Abwicklung von Gewerbemiet- und Pachtverträgen.
… und sonst alles, was mit Mietrecht zu tun hat.